Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– Pemec AI Agency – Cem Özdemir
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Cem Özdemir, Pemec AI Agency, Berliner Allee 24b, 86153 Augsburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs-, Schulungs- und Implementierungsleistungen im Bereich künstlicher Intelligenz und Prozessoptimierung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte sind nicht Gegenstand dieser AGB.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder der Textform (E-Mail genügt).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
a) **Beratungsleistungen:** KI-Readiness-Check, Potenzialanalyse, Strategieberatung, Management-Sparring
b) **Projektleistungen:** Prozessoptimierung, Workflow-Automatisierung, KI-Implementierung, Systemintegration, Entwicklung individueller Lösungen
c) **Schulungsleistungen:** Workshops, Mitarbeiterschulungen, Führungskräfte-Coaching im Bereich künstlicher Intelligenz
d) **Laufende Betreuung:** Managed AI Service mit regelmäßiger Betreuung, Optimierung und Weiterentwicklung implementierter Lösungen
(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Es handelt sich um Dienstleistungen, nicht um Werkleistungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für den Auftragnehmer erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Projekts treffen kann.
(3) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer den notwendigen Zugang zu relevanten Systemen, Räumlichkeiten und Mitarbeitern, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
(4) Verzögerungen, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehende Mehraufwände können zusätzlich berechnet werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für einmalige Leistungen (Beratung, Projekte, Workshops) gelten folgende Zahlungsbedingungen:
a) Bei Aufträgen bis 5.000 EUR netto: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
b) Bei Aufträgen über 5.000 EUR netto: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abschluss der Leistung.
(3) Für laufende Betreuungsleistungen (Managed AI Service) wird die vereinbarte monatliche Vergütung jeweils zum Monatsanfang im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Reisekosten und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Leistungen (Beratung, Projekte, Workshops) enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Laufende Betreuungsverträge (Managed AI Service) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die andere Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt,
b) über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(5) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Prozessbeschreibungen und strategische Planungen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht,
b) dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren,
c) von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden,
d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, schließen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.pemec.de/datenschutz.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) An den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte, Analysen, Dokumentationen, Konfigurationen) erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.
(2) Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheber- und Schutzrechte an seinen Methoden, Werkzeugen, Frameworks und allgemeinem Know-how. Die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
(3) Allgemeines Erfahrungswissen, das der Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit erwirbt, darf er für andere Aufträge nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung, maximal jedoch auf 50.000 EUR.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die wirtschaftlichen Ergebnisse, die der Auftraggeber mit den empfohlenen oder implementierten Maßnahmen erzielt. Beratungsleistungen stellen Handlungsempfehlungen dar, deren Umsetzung und Ergebnis im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
§ 11 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
(2) Eine darüber hinausgehende Verwendung (z. B. detaillierte Fallstudien) bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform oder der Textform.